Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Sponsoringprogramm

Das von Foxstone SA (nachfolgend «Foxstone«) angebotene Sponsoringprogramm ermöglicht es registrierten Benutzern von www.foxstone.ch (nachfolgend die «Plattform»), andere Anleger vorzustellen und dafür eine Einführungsgebühr zu erhalten.

1. Zulässigkeit

Um teilnahmeberechtigt zu sein, muss der Benutzer, der einen neuen Anleger einführt (im Folgenden «Sponsor«), auf der Plattform registriert sein und die telefonische Identifizierung durch einen Mitarbeiter von Foxstone bestanden haben. Die Vorstellung kann nur über das Sponsorformular im Benutzerkonto auf der Plattform (https://app.foxstone.ch/fr/referral) erfolgen.

Foxstone wird den Sponsor darüber informieren, ob der potenzielle Anleger bereits in Kontakt oder in einer Geschäftsbeziehung mit Foxstone steht oder nicht. Foxstone bleibt es unbenommen, einen Anleger zu akzeptieren oder abzulehnen und die Beziehung zu diesem Investor jederzeit zu beenden. Ehepartner und Kinder des Sponsoren können nicht vorgestellt werden. Mitarbeiter von Foxstone sind von dem Sponsoringprogramm ausgeschlossen.

2. Einführungsprovision

Jeder Anleger, der Foxstone zum ersten Mal durch den Sponsor vorgestellt wird und über die Plattform investiert, gilt für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden («AGB«) als vorgestellter Anleger («vorgestellter Anleger«). Umgekehrt gilt ein Anleger, der bereits in einer Geschäftsbeziehung mit Foxstone stand oder von einem Dritten bei Foxstone vorgestellt wurde, nicht als vorgestellter Anleger.

Als Gegenleistung für die Tätigkeit als Sponsor im Rahmen dieser AGB zahlt Foxstone dem Geschäftsvermittler eine einmalige Provision unter Ausschluss jeglicher wiederkehrender Provisionen in Höhe von CHF 250.- inklusive Steuern für einen vom vorgestellten Anleger getätigten Investitionsbetrag von CHF 25’000.- und CHF 500.- inklusive Steuern für einen vom vorgestellten Anleger getätigten Investitionsbetrag von CHF 50’000.- oder mehr. Foxstone zahlt keine Einführungsgebühr für Investitionen von weniger als 25’000.- CHF, die vom vorgestellten Anleger getätigt werden. Der Betrag der Einführungsgebühr wird von Foxstone an den Sponsor fällig, sobald der vorgestellte Anleger die Gelder tatsächlich überwiesen hat, die erste Immobilientransaktion, in dieser investiert hat, abgeschlossen ist und die Transaktionsgebühr dafür auf das Bankkonto von Foxstone überwiesen wurde. Die dem Sponsoren zustehende Provision wird am Ende des folgenden Monats nach Eingang der Transaktionsgebühr auf dem Bankkonto von Foxstone gezahlt.

Die Liste der vom Sponsor vorgestellten Anleger sowie der Status der Transaktion (registriert – investiert – finanzierte Transaktion) sind jederzeit auf der Plattform (https://app.foxstone.ch/de/referral) verfügbar.

Für den Fall, dass der vorgestellte Anleger über die Plattform in weitere Immobilientransaktionen investiert, besteht keinerlei Anspruch auf weitere einmalige oder wiederkehrende Provisionen für den Sponsor.

 

3. Gesamte Vereinbarung

Vorliegende AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Sponsoren und Foxstone in Bezug auf die im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen dar und ersetzen alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und Zusagen.

4. Anwendbares Recht und Schiedsklausel

Vorliegende AGB unterliegen schweizerischem Recht und sind entsprechend auszulegen.

Für alle Streitigkeiten, die sich aus den vorliegenden AGB ergeben, sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte des Kantons Genf zuständig, wobei die Anrufung des Bundesgerichts in Lausanne vorbehalten bleibt.

AGB des Sponsoringprogramms, aktualisiert am 11.10.2021